Datenschutz

HF Computer Itzehoe - Dekra Datenschutz

Seit dem 24.10.95 ist die EU Richtlinie "Zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr" in Kraft getreten.

EU Richtlinien müssen innerhalb von 3 Jahren von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden.

Das überarbeitete Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) muss seit dem 22.05.04 von den öffentlichen und nicht-öffentliche Stellen (natürliche, juristische Personen und Gesellschaften und andere Personenvereinigungen des privaten Rechts) umgesetzt werden. 

Nachdem BDSG benötigen alle Unternehmen, die mehr als 9 Mitarbeiter mit der automatisierten personenbezogenen Datenverarbeitung beschäftigen, oder Daten verarbeiten die der Vorabkontrolle unterliegen, einen Datenschutzbeauftragten. 

Der Datenschutzbeauftragte (DSB) muß die Vorschriften der Datenschutzgesetze des Bundes und der Länder und alle anderen den Datenschutz betreffenden Rechtsvorschriften anwenden können.

  • Er ist IT-Experte.
  • Er muss zuverlässig sein und darf nicht im Konflikt mit anderen Tätigkeiten im Betrieb stehen. Daher schließen sich folgende Gruppen aus: Geschäftführung, Verwandtschaft, Personalleiter, EDV Leiter, externe IT Systembetreuer/Dienstleister.
  • Ein nicht fachkundiger DSB gilt als nicht bestellt!

So drohen Ordnungswidrigkeiten nach § 43 Abs. 1 BDSG mit einer Geldbuße bis zu 50.000,- Euro bzw. nach § 43 Abs. 2 BDSG mit 300.000,- Euro